Aus- und Umbauten sind immer mit Veränderungen beziehungsweise Erweiterungen der Elektroinstallation verbunden. Die richtige Installationsart muss gewählt, geprüftes Installationsmaterial eingesetzt werden. Die sinnvolle Aufteilung der Stromkreise ist gleichfalls zu beachten. Kurz: Gerade bei Aus- und Umbauten darf die Einhaltung der VDE-Bestimmungen nicht vernachlässigt werden.
Als Vermieter und/ oder Hausverwalter werden Sie oftmals mit fälligen Renovierungen, modernisierenden Aus- und Umbauten konfrontiert. Neue, die Sicherheit betreffende juristische Regelungen verkomplizieren die häufig sowieso schon langwierige Angelegenheit zusätzlich.
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Hier schafft der E-CHECK Abhilfe, weil Sie durch ihn alle Prüf- und Messergebnisse schwarz auf weiß vorliegen haben und sich somit unangenehme Überraschungen ersparen.
Der E-CHECK verschafft Ihnen Sicherheit und Klarheit in allen Punkten, da er garantiert, dass die Elektroinstallation wie auch die Elektrogeräte dem jeweils erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen, gefährliche Mängel erkannt und beseitigt wurden und ein Messprotokoll den einwandfreien Zustand dokumentiert.
Typische Problemstellen bei Modernisierungen: Elektroleitungen, die nachträglich installiert wurden, zu wenig Stromkreise aufgrund zu kleiner Verteiler. Größte Sorgfalt ist vor allem bei der Renovierung von Badezimmern geboten. Die geltenden VDE-Bestimmungen sehen speziell für Bäder zusätzliche Schutzmaßnahmen vor, um die Sicherheit des Benutzers zu erhöhen.
Darüber hinaus gibt es im Bereich der Komfort- und Sicherheitstechnik eine ganze Reihe von neuen Einrichtungen, die bei Aus- und Umbau mit eingebaut werden können. Beispiele hierfür sind z.B. Personenschutzautomaten, Licht-Steuerungen, Einbruchmeldeanlagen und vieles mehr.
Die Rechtslage: Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. So will es das Gesetz. Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.
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