E-Check für Mieter / Eigentümer |
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Schutz für die ganze Familie
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Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen. |
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