Prüf-Fristen
Fristen zur Überprüfung von Elektroanlagen
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel:
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | alle 4 Jahre |
auf ordnungsge- mäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700) |
1 mal im Jahr |
auf ordnungsge- mäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) |
Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein-richtungen in vorüber-gehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) | 1 mal im Jahr |
auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstand-messung) |
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |